Was muss man tun, wenn unterwegs mit dem Fahrrad etwas passiert und der Schutzbrief der BD24 helfen soll? Der Versicherungsnehmer meldet den Schaden ohne schuldhaftes Zögern und klärt mit der BD24, welche Leistungen erbracht werden – dafür steht eine Notrufzentrale rund um die Uhr unter einer festen Telefonnummer bereit.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,
- der BD24 den Schaden unverzüglich anzuzeigen. Die Notrufzentrale steht „rund um die Uhr“ für die versicherten Personen unter der Telefonnummer 030 / 346 465 465 bereit.
- sich mit der BD24 darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen erbracht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020