Was passiert, wenn sich die Schadenkosten verändern und die Prämie steigt? Bei der Fahrrad-Versicherung der BD24 dürfen bestehende Verträge an die Schaden- und Kostenentwicklung angepasst werden – mit klaren Regeln dazu, bis wann erhöht werden darf, wann die Änderung greift und welches Kündigungsrecht der Versicherungsnehmer hat.
Die BD24 darf ihre Tarife für die Fahrrad-Versicherung mit sofortiger Wirkung für bestehende Versicherungsverträge an die Schaden- und Kostenentwicklung anpassen. Ziel ist es, das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis zwischen Leistung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung der Versicherungsprämie) wiederherzustellen. Dabei berücksichtigt die BD24 die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Ergibt sich eine solche Anpassung, kann damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden sein. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe der Tarifprämie im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz erfolgen.
Die Änderungen aus einer solchen Anpassung werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.
Eine sich ergebende Prämienerhöhung teilt die BD24 dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mit. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen, und zwar mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung. Alternativ kann er die Umstellung des Vertrages auf Neugeschäftstarif und Neugeschäftsbedingungen verlangen.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020