Welches Fahrrad ist bei der BD24 Fahrradversicherung überhaupt versichert? Geschützt ist nur das in der Police genannte Rad samt fest verbauten Teilen, und zwar dann, wenn es neu und innerhalb der letzten sechs Monate bei einem offiziellen Fachhändler gekauft wurde. Welche Räder ausdrücklich nicht versicherbar sind – von Gebrauchträdern über Carbonräder bis zu gewerblich genutzten Fahrrädern – wird hier klar aufgelistet.
Versicherungsschutz besteht nur für das in der Police genannte Fahrrad einschließlich der fest verbauten Teile. Werden in den jeweiligen „Besonderen Bedingungen“ weitere Zubehör- und Gepäckteile ausdrücklich genannt, erstreckt sich der jeweilige Versicherungsschutz auch auf diese Teile.
Versicherbar sind nur Fahrräder, die innerhalb der letzten sechs Monate bei einem gewerbsmäßig tätigen offiziellen Fachhändler im Neuzustand erworben wurden.
Nicht versicherbar sind:
- gebraucht erworbene Fahrräder
- Fahrräder, die nicht bei einem offiziellen Fachhändler erworben wurden
- Fahrräder mit Hilfsmotor zur Antriebsunterstützung
- Fahrräder, deren Kauf beim Abschluss der Versicherung mehr als sechs Monate zurückliegt
- Carbonräder, vollverkleidete Fahrräder, Velomobile und Dirtbikes
- Eigenbauten und Umbauten (Räder mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20 % des Kaufpreises)
- zahlungspflichtige Fahrräder
- gewerblich genutzte Fahrräder
- Fahrräder mit einem Gesamtanschaffungspreis von mehr als 10.000 EUR
- bei Vertragsabschluss bereits beschädigte Fahrräder
- zulassungs- und versicherungspflichtige Fahrräder
- von Privatpersonen erworbene Fahrräder
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020