Was zahlt BD24, wenn das versicherte Fahrrad gestohlen wird? Die Fahrradversicherung von BD24 erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für ein gleichwertiges Ersatzrad bis zur vereinbarten Versicherungssumme und übernimmt auch fest verbundene Funktionsteile sowie lose verbundenes Zubehör und Gepäck.
Wird das versicherte Fahrrad gestohlen, erstattet die BD24 die tatsächlich angefallenen Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Fahrrads gleicher Art und Güte. Die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei werden auch die Kosten der Ersatzbeschaffung des lose mit dem Fahrrad verbundenen Zubehörs und Gepäcks erstattet.
Bei Diebstahl von Teilen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und zur Funktion dienen, erstattet die BD24:
- die Kosten der Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte
- die Kosten zur Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit
Auch hier gilt die vereinbarte Versicherungssumme als Höchstgrenze der Erstattung.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020