Warum kann sich der Beitrag in der Krankenversicherung der HanseMerkur Krankenversicherung AG überhaupt ändern? Steigende Heilbehandlungskosten, häufigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder eine wachsende Lebenserwartung können dazu führen, dass die HanseMerkur Beiträge prüft und mit Zustimmung des Treuhänders anpasst – einschließlich Selbstbeteiligung, Risikozuschlag und Wirksamkeitstermin.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers ändern. Gründe dafür sind zum Beispiel steigende Heilbehandlungskosten, eine häufigere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder eine steigende Lebenserwartung.
Deshalb vergleicht der Versicherer mindestens einmal jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt dieser Vergleich für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit. Soweit erforderlich, passt er sie mit Zustimmung des Treuhänders an.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
Im Zuge einer Beitragsanpassung werden auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag sowie der für die Betragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen und, soweit erforderlich, angepasst.
Als Beobachtungseinheiten gelten:
- Männer
- Frauen
- Erwachsene (im Falle, dass die Beiträge geschlechtsunabhängig erhoben werden)
- Kinder/Jugendliche
Der tariflich festgelegte Vomhundertsatz beträgt 5.
Sofern für eine Beobachtungseinheit eine Beitragsanpassung erforderlich ist, ist der Versicherer zugleich berechtigt, die tariflich vorgesehenen Leistungshöchstbeträge – auch für den noch nicht abgelaufenen Teil des Versicherungsjahres – sowie die Tagegelder mit Zustimmung der Treuhänder für alle Beobachtungseinheiten zu erhöhen. Änderungen erfolgen ab dem Termin der Beitragsanpassung, sofern nicht mit Zustimmung der Treuhänder ein anderer Zeitpunkt bestimmt wird.
Beitragsanpassungen sowie Änderungen von Selbstbeteiligungen und eventuell vereinbarten Risikozuschlägen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Benachrichtigung des Versicherungsnehmers folgt.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung 2026