Was passiert mit der HanseMerkur Krankenversicherung AG Krankentagegeldversicherung der HanseMerkur Krankenversicherung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt, eine versicherte Person verstirbt oder ins Ausland zieht? Hier erfahren versicherte Personen, wie sie den Vertrag fortsetzen können, welche Frist dafür gilt und unter welchen Voraussetzungen ein Beitragszuschlag oder die Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung möglich ist.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Dazu müssen sie den künftigen Versicherungsnehmer benennen. Diese Erklärung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.
Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungsverhältnis insoweit.
Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als die zugelassenen Staaten, endet das Versicherungsverhältnis insoweit. Eine Ausnahme gilt, wenn es aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt wird. Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen.
Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Staat als die zugelassenen Staaten kann verlangt werden, das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung 2026