Was passiert mit Ihrem Krankenversicherungsvertrag, wenn sich das Gesundheitswesen dauerhaft verändert oder ein Gericht eine Klausel kippt? Bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG dürfen die Bedingungen unter klaren Voraussetzungen angepasst oder ersetzt werden – mit Treuhänderprüfung, Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer und festen Fristen, ab wann die neuen Regelungen gelten.
Verändern sich die Verhältnisse des Gesundheitswesens in einer Weise, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Änderungen erscheinen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich.
- Ein unabhängiger Treuhänder überprüft die Voraussetzungen für die Änderungen und bestätigt ihre Angemessenheit.
Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(2) Ist eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist, oder
- wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Private-Krankenversicherung 2026