Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht beginnt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht – vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Erfahren Sie, wie Beiträge fällig werden, was die Versicherungsperiode bedeutet und welche Folgen ein Zahlungsverzug für Rücktritt und Leistung hat.
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
2. Beitragszahlung, Versicherungsperiode
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen oder als Einmalbeitrag. Laufende Zahlungen sind möglich:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
3. Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach bestimmtem Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
4. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
5. Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat – durch:
- gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet grundsätzlich zu dem Termin, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz auch tatsächlich greift, sollte der erste Beitrag zügig gezahlt werden. Sie können wählen, ob Sie laufend (monatlich bis jährlich) oder auf einmal zahlen. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig und haben dies zu vertreten, kann die HanseMerkur unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder für einen zuvor eingetretenen Schaden leistungsfrei sein. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe und keine verbindliche Regelung.
Häufige Fragen
Wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
In welchen Zahlweisen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lange dauert die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst wurde. Zudem kann er für einen vor Zahlung eingetretenen Versicherungsfall leistungsfrei sein. Beides setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat; bei der Leistungsfreiheit muss er zusätzlich auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden sein.
Wann ist der Erst- oder Einmalbeitrag fällig, wenn der Versicherungsschein abweicht?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
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