Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht kann es zu einer Mehrfachversicherung kommen, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Wer davon zunächst nichts wusste, darf die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – hier erfahren Sie, welche Frist dabei gilt und ab wann die Aufhebung wirksam wird.
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Aufhebung des später geschlossenen Vertrags:
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Frist und Wirksamkeit:
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dasselbe Risiko gleichzeitig über mehrere Verträge abgesichert ist, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Ist ein solcher Doppelschutz ohne Ihr Wissen entstanden, können Sie verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag aufgehoben wird. Wichtig ist dabei, dass Sie zügig handeln: Nach Kenntnis von der Mehrfachversicherung bleibt nur ein begrenzter Zeitraum, um dieses Recht auszuüben.
Häufige Fragen
Wann liegt bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht eine Mehrfachversicherung vor?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn die Mehrfachversicherung ohne mein Wissen entstanden ist?
Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer dies wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
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