Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht hängt die Vertragslaufzeit vom Versicherungsschein ab: Verträge über mindestens ein Jahr verlängern sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, kürzere Verträge enden automatisch. Wann eine Kündigung fristgerecht sein muss und was beim Wegfall des versicherten Interesses gilt, erfahren Sie hier im Überblick.
Dauer und Ende des Vertrags:
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen:
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses:
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihre Tierhaftpflicht läuft, steht in Ihrem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch Jahr für Jahr, sofern niemand rechtzeitig vor Ablauf kündigt. Kürzere Verträge laufen von selbst aus. Bei sehr langen Verträgen gibt es feste Zeitpunkte, zu denen Sie kündigen können. Entfällt der versicherte Grund dauerhaft, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer davon erfährt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Tierhaftpflicht-Vertrag?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
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