Nach einem Schadenfall besteht bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht ein Kündigungsrecht: Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer können den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beenden. Wann das Recht greift, welche Frist von einem Monat gilt und ab wann die Kündigung wirksam wird, erfahren Sie hier kompakt.
1. Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde, oder
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, können beide Vertragsparteien den Vertrag beenden. Für den Versicherungsnehmer wirkt die Kündigung grundsätzlich sofort mit Zugang, kann aber auch auf einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gelegt werden. Kündigt der Versicherer, endet der Vertrag erst einen Monat nach Zugang der Kündigung. In jedem Fall muss die Kündigung in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis zugehen.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung durch den Versicherungsnehmer wirksam?
Sie wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird die Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
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