Bei der HanseMerkur Tierhaftpflicht erfolgt die Beitragszahlung bequem per Lastschriftverfahren mit SEPA-Lastschriftmandat. Wer hier zahlt, sollte wissen, welche Pflichten zur Kontodeckung gelten und was bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug passiert – bis hin zur möglichen Kündigung des Mandats und den Folgen für ausstehende Beiträge.
1. Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
2. Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Beim Lastschriftverfahren zieht die HanseMerkur den Beitrag automatisch von Ihrem Konto ein. Dafür sollte zum Fälligkeitszeitpunkt genug Geld auf dem Konto sein. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung sofort zahlen. Können Beiträge wegen eines Umstands, den Sie zu vertreten haben, wiederholt nicht eingezogen werden, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen – Sie müssen dann selbst überweisen und können mit Bankgebühren für die fehlgeschlagenen Einzüge belastet werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was passiert, wenn Beiträge wiederholt nicht eingezogen werden können?
Haben Sie es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Muss ich nach einer Kündigung des Mandats selbst zahlen?
Ja. Der Versicherer weist in der Kündigung darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Können mir Kosten für fehlgeschlagene Lastschriften entstehen?
Ja. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
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