Die HanseMerkur Tierhaftpflicht schützt vor Vermögensschäden, die durch das Verhalten von Tieren entstehen können und weder auf einem Personen- noch auf einem Sachschaden beruhen. Erfahren Sie hier, welche Vermögensschäden versichert sind und welche Ansprüche – etwa aus beratender Tätigkeit, Vermittlungsgeschäften oder dem Abhandenkommen von Sachen – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
2) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- a) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen;
- b) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- c) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- d) aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- e) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- f) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- g) aus Rationalisierung und Automatisierung;
- h) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- i) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- j) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen;
- k) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- l) aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- m) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Was bedeutet das konkret?
Die Tierhaftpflicht der HanseMerkur greift bei Vermögensschäden, die weder auf einer Verletzung von Personen noch auf einer Beschädigung von Sachen beruhen. Es geht also um reine finanzielle Nachteile, für die der Versicherungsnehmer gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Gleichzeitig gibt es eine Reihe von Konstellationen – etwa aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Vermittlungs- oder Finanzgeschäften oder aus dem Abhandenkommen von Sachen –, die ausdrücklich nicht mitversichert sind. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensschaden im Sinne der HanseMerkur Tierhaftpflicht?
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Vermögensschäden.
Sind Ansprüche aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit versichert?
Nein. Ansprüche aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Besteht Versicherungsschutz bei Vermittlungs- oder Finanzgeschäften?
Nein. Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Vermittlungsgeschäften aller Art sowie aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung.
Ist das Abhandenkommen von Geld oder Wertsachen mitversichert?
Nein. Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch ständige Emissionen abgedeckt?
Nein. Schäden durch ständige Emissionen wie beispielsweise Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen sind ausgeschlossen.
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