Die HanseMerkur Tierhaftpflicht schützt Tierhalter auch bei Schäden im Ausland: Versichert sind Haftpflichtfälle, die auf ein im Inland bestehendes Risiko zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintreten. Zusätzlich stellt die HanseMerkur bei behördlich angeordneten Kautionen einen Betrag von bis zu 60.000 EUR zur Verfügung.
1) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese:
- a) auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- b) bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt – außerhalb Europas maximal bis zu 5 Jahren – eingetreten sind.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
2) Kaution bei einem Versicherungsfall im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
3) Leistungen des Versicherers in Euro:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein Schaden im Ausland entsteht – vorausgesetzt, er hängt mit einem im Inland versicherten Risiko zusammen oder ereignet sich während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Für Aufenthalte außerhalb Europas gibt es dabei eine zeitliche Höchstgrenze. Muss im Ausland eine behördlich angeordnete Kaution gestellt werden, kann der Versicherer diese vorstrecken; sie wird später mit dem Schadenersatz verrechnet. Ausgezahlt wird grundsätzlich in Euro.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn diese auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange gilt der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt außerhalb Europas gilt der Schutz für eingetretene Versicherungsfälle maximal bis zu 5 Jahren.
Welche Regionen zählen zum Geltungsbereich Europa?
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn zuzüglich der außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira.
Bis zu welcher Höhe wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Muss durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 60.000 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
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