Die HanseMerkur Tierhaftpflicht sichert über die Vorsorgeversicherung neu hinzukommende Risiken sofort ab: Neue Gefahren sind im Umfang des bestehenden Vertrags mitversichert, müssen jedoch nach Aufforderung fristgerecht angezeigt werden. Bis zur Beitragseinigung gilt eine pauschale Deckung von 10 Mio. EUR – erfahren Sie, welche Risiken ausgenommen sind und welche Pflichten gelten.
Für neu hinzukommende Risiken gilt Folgendes:
1. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
- Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
- Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
2. Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf den Betrag von 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
3. Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen, mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen während der Laufzeit Ihrer HanseMerkur Tierhaftpflicht neue Risiken, sind diese im Rahmen der Vorsorgeversicherung zunächst automatisch mitversichert. Werden Sie vom Versicherer dazu aufgefordert, sollten Sie ein solches neues Risiko fristgerecht melden, damit der Schutz bestehen bleibt. Bis eine Einigung über den Beitrag erreicht ist, greift eine pauschale Absicherung. Für bestimmte Bereiche – etwa zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten – gilt diese Vorsorgeregelung ausdrücklich nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers ist jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Bei unterlassener rechtzeitiger Anzeige entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz für neue Risiken?
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung auf 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt sind.
Was passiert, wenn keine Einigung über den Beitrag zustande kommt?
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Die Regelung gilt nicht für Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken (außer versicherungspflichtigen Hunden), aus Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen, sowie aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]