In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Erweiterungen des Versicherungsfalls:
Ein Versicherungsfall liegt in Ergänzung zu Ziffer 2.2 auch dann vor, wenn eine Allgemeine Behandlung im Sinne der Ziffer 2.3.1 durchgeführt wird.
- Definition Allgemeine Behandlungen
Unter einer Allgemeinen Behandlung sind nachstehende Leistungen zu verstehen:
− Diagnostik aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung,
− eine Behandlung aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Fehlentwicklung,
− eine Vorsorgeuntersuchung oder eine vorbeugende Behandlung.
Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungsjahr ist der Tag der Leistungserbringung maßgeblich.
- Definition Diagnostik
Diagnostik umfasst alle Maßnahmen, die nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland notwendig und geeignet erscheinen, einen Befund (Diagnose) zu erlangen. Hierzu zählen:
− Klinische Untersuchungen,
− Untersuchungen mit bildgebenden Verfahren wie z. B. Röntgen, MRT, CT, Ultraschall und Szintigraphie,
− Laboruntersuchungen.
- Definition Behandlung
Eine Behandlung ist eine veterinärmedizinisch erforderliche oder sinnvolle und verhältnismäßige Heilmaßnahme, die dazu dient, den Gesundheitszustand des versicherten Tiers
− wiederherzustellen,
− zu verbessern,
− eine Verschlechterung zu vermeiden.
Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen.
- Definition Vorsorge und vorbeugende Behandlung
Eine Vorsorge (Prophylaxe) oder vorbeugende Behandlung ist eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Diagnostik zur Früherkennung einer Krankheit oder eine veterinärmedizinisch sinnvolle und verhältnismäßige Behandlung, die zur Vermeidung einer behandlungsbedürftigen Krankheit erfolgt. Als Vorsorge oder vorbeugende Behandlung erkennen wir folgende Leistungen an:
− Floh- und Zeckenvorsorge,
− Schutzimpfungen,
− Geriatrisches Screening,
− Gesundheitschecks und alterstypische Vorsorgeuntersuchungen,
− Wurmkuren,
− Kürzen der Krallen,
− Entleerung der Analbeutel/-drüsen,
− Zahnpflege, Zahnreinigung (inklusive Zahnpolitur), Zahnsteinentfernung,
− Kastration oder Sterilisation ohne medizinische Indikation,
− Veterinärmedizinische Beratung wie z. B. Futtermittelberatung,
− Kennzeichnung (Chip oder Tätowierung).
Die Vorsorge oder vorbeugende Behandlung muss durch einen zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden und nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgen. Für die benannte Vorsorge oder vorbeugende Behandlung leisten wir abweichend zur allgemeinen Regelung nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 EUR (Ziffer 3.9).
- Zusatztarif Zahn
Diese Erweiterungen des Versicherungsfalls gelten nur dann für Sie, wenn Sie den Zusatztarif Zahn mit uns vereinbart haben. Ein Versicherungsfall liegt in Ergänzung zu Ziffer 2.2 auch dann vor, wenn eine veterinärmedizinisch notwendige
− Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien,
− Zahnextraktion,
− Wurzelbehandlung inklusive notwendiger Zahnfüllungen
vorgenommen wird. Bitte beachten Sie die nach Ziffern 5.4 und 5.5 getroffenen Regelungen zu Ausschlüssen im Bereich der Zahn- und Kieferleiden, sowie die nach Ziffer 5.3 getroffenen Regelungen zu kosmetischen Operationen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Erweiterungen des Versicherungsfalls / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung