Wann die HanseMerkur in der Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus aus besonderem Grund nicht leisten muss: Bei arglistiger Täuschung über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung wichtig sind, entfällt die Ersatzpflicht. Erfahren Sie, welche Rolle ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs dabei spielt.
Im Tarif PremiumPlus gilt für die fehlende Ersatzpflicht aus besonderem Grund Folgendes:
- Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Wer beim Versicherer absichtlich falsche Angaben zum Schadenfall macht, um eine Leistung oder eine höhere Leistung zu erhalten, kann seinen Anspruch verlieren. Liegt dazu ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs vor, gilt die arglistige Täuschung als nachgewiesen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Wann ist die HanseMerkur von der Entschädigungspflicht frei?
Wenn Sie den Versicherer arglistig über Tatsachen täuschen oder zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Welche Rolle spielt ein Strafurteil?
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen Sie wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Gilt das nur bei vollendeter Täuschung?
Nein. Bereits der Versuch einer arglistigen Täuschung führt dazu, dass der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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