Wenn Ihnen bei einem Schaden ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zusteht, regelt die HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus, wie dieser Anspruch auf den Versicherer übergeht und welche Obliegenheiten Sie zur Sicherung des Anspruchs beachten müssen. Erfahren Sie hier, wann der Übergang gilt und welche Folgen Versäumnisse haben.
Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren. Nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns müssen Sie bei dessen Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitwirken.
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
Was bedeutet das konkret?
Hat ein Dritter den Schaden verursacht und ersetzt die Versicherung diesen Schaden, so geht das Recht, sich das Geld vom Verursacher zurückzuholen, auf den Versicherer über. Sie selbst sollen dadurch keinen Nachteil erleiden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche fristgerecht sichern und den Versicherer bei der Durchsetzung unterstützen – andernfalls kann die Leistung entfallen oder gekürzt werden.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch gegenüber Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung des Anspruchs?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach Übergang des Anspruchs bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Welche Folgen hat es, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt werden; die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]