In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung:
- Form, zuständige Stelle
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform abzugeben. Dies gilt nicht, soweit in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist oder die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte richten Sie Erklärungen und Anzeigen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben hiervon unberührt.
- Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer uns nicht angezeigten Namensänderung von Ihnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Form, zuständige Stelle
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform abzugeben. Dies gilt nicht, soweit in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist oder die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte richten Sie Erklärungen und Anzeigen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben hiervon unberührt.
- Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer uns nicht angezeigten Namensänderung von Ihnen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025