Bei der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus stehen Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten mehrere Wege offen: die Versicherungsombudsstelle als kostenfreie Schlichtung, die Aufsicht durch die BaFin sowie der Rechtsweg. Erfahren Sie außerdem, welches Gericht bei Klagen gegen die HanseMerkur und bei Klagen gegen Sie örtlich zuständig ist.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns auf, haben Sie insbesondere folgende Beschwerdemöglichkeiten:
Versicherungsombudsstelle
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten können Sie sich an die Ombudsstelle für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an die Versicherungsombudsstelle weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn Sie mit der Betreuung durch uns nicht zufrieden sind oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, können Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2100500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Sie haben zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht
Klagen gegen uns
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unser für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
Klagen gegen Sie
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach Ihrem Sitz, dem Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihrem Wohnsitz; fehlt ein solcher, nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach dem Sitz von uns oder unser für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit der HanseMerkur unterschiedlicher Meinung sind, müssen Sie nicht sofort vor Gericht ziehen. Sie können sich zunächst kostenfrei an den Versicherungsombudsmann als Schlichtungsstelle wenden oder die BaFin als Aufsichtsbehörde einschalten. Bei online geschlossenen Verträgen gibt es zusätzlich eine EU-Online-Plattform. Bleibt eine Lösung aus, steht Ihnen der Rechtsweg offen – wobei je nach Konstellation festgelegt ist, welches Gericht örtlich zuständig ist.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Meinungsverschiedenheit wenden?
Sie können sich an die Ombudsstelle für Versicherungen (Versicherungsombudsmann e.V.) oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Zudem steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Ist das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann kostenpflichtig?
Nein. Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Die HanseMerkur hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Was gilt, wenn ich meinen Vertrag online abgeschlossen habe?
Wenn Sie den Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie Ihre Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ richten. Sie wird dann über diese Plattform an die Versicherungsombudsstelle weitergeleitet.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen die HanseMerkur zuständig?
Die Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz der HanseMerkur oder ihrer für den Vertrag zuständigen Niederlassung. Zuständig ist außerdem das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie diese nach Vertragsschluss ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem die HanseMerkur ihren Sitz hat.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]