Wer in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus eine Krankheit, einen Unfall oder eine Fehlentwicklung vorsätzlich herbeiführt, hat keinen Versicherungsschutz. Hier erfahren Sie, welche Personen betroffen sind, wann Vorsatz als bewiesen gilt und welche Rolle ein arglistig erhobener Anspruch spielt.
Nicht versichert sind:
- Operationen, Behandlungen und Diagnostik von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, die Sie, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienangehörige vorsätzlich herbeigeführt haben.
- Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, wenn Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen einen Anspruch arglistig erhoben haben.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Absichtlich verursachte Erkrankungen, Unfälle oder Fehlentwicklungen Ihres Tieres sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das gilt nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Personen in Ihrem Haushalt und für Familienangehörige. Wird durch ein Strafurteil ein Vorsatz festgestellt, ist dieser als bewiesen anzusehen. Auch wenn ein Anspruch arglistig geltend gemacht wird, besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle versichert?
Nein. Operationen, Behandlungen und Diagnostik von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind nicht versichert.
Welche Personen sind beim Vorsatz erfasst?
Erfasst sind Sie selbst, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie Familienangehörige.
Wann gilt die vorsätzliche Herbeiführung als bewiesen?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was gilt bei einem arglistig erhobenen Anspruch?
Operationen, Behandlungen und Diagnostik sind nicht versichert, wenn Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen einen Anspruch arglistig erhoben haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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