In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle:
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, die Sie, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienangehörige, vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, wenn Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, einen Anspruch arglistig erhoben haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, die Sie, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder Familienangehörige, vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Nicht versichert sind zudem Operationen, Behandlungen und Diagnostik aufgrund von Krankheiten, Unfällen und Fehlentwicklungen, wenn Sie oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, einen Anspruch arglistig erhoben haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025