In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung:
- Anzeigepflicht
Wenn Sie bei mehreren Versicherern dasselbe Tier versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung müssen Sie den anderen Versicherer, den Versicherungsumfang und die Versicherungssumme angeben.
- Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach Ziffer 13.1.1 vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in Ziffer 11.2 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt haben.
- Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Haben Sie bei mehreren Versicherern dasselbe Tier gegen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt auch, wenn Sie mehrere Tierversicherungen bei uns abgeschlossen haben. Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so verringert sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen verringert sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
- Beseitigung der Mehrfachversicherung
Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Die Aufhebung des Vertrags wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung