Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung sind bereits bekannte Operationen und Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer einen Antrag stellt, sollte wissen, welche Maßnahmen unter diese Regelung fallen und ab wann eine Behandlung als bekannt gilt.
Bekannte Operationen und Behandlungen im Tarif PremiumPlus:
Nicht versichert sind Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren.
Was bedeutet das konkret?
Maßnahmen, die schon zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar oder im Gange waren, sind vom Schutz ausgenommen. Entscheidend ist, dass die jeweilige Operation, Behandlung oder Diagnostik bereits vor Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich war.
Häufige Fragen
Sind bekannte Operationen im Tarif PremiumPlus versichert?
Nein. Operationen, Behandlungen und Diagnostik, die bereits bei Antragstellung bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich waren, sind nicht versichert.
Welche Maßnahmen fallen unter diesen Ausschluss?
Der Ausschluss umfasst Operationen, Behandlungen und Diagnostik.
Ab wann gilt eine Behandlung als bekannt?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung. War die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, begonnen, angeraten oder erforderlich, ist sie nicht versichert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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