In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung richtet sich der Beitrag im Tarif PremiumPlus nach dem Alter Ihres versicherten Tieres. Erfahren Sie, zu welchen Zeitpunkten der Beitrag während der Vertragslaufzeit an das steigende Tieralter angepasst wird und ab wann der neue Beitrag zu zahlen ist.
Die Beiträge sind abhängig vom Alter Ihres versicherten Tiers.
Während der Laufzeit des Vertrags werden diese jeweils an das steigende Tieralter angepasst, nachdem Ihr versichertes Tier folgende Lebensjahre vollendet hat:
- das 3. Lebensjahr
- das 5. Lebensjahr
- das 7. Lebensjahr
Den angepassten Beitrag haben Sie dann immer ab Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres zu zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Preis Ihrer Tierkrankenversicherung hängt davon ab, wie alt Ihr Tier ist. Mit zunehmendem Alter wird der Beitrag zu bestimmten Zeitpunkten angepasst – nämlich nachdem Ihr Tier 3, 5 und 7 Jahre alt geworden ist. Der jeweils neue Beitrag wird dann mit dem Versicherungsjahr fällig, das auf den Geburtstag folgt.
Häufige Fragen
Wovon ist der Beitrag in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung abhängig?
Die Beiträge sind abhängig vom Alter Ihres versicherten Tiers.
Wann wird der Beitrag an das Tieralter angepasst?
Der Beitrag wird jeweils angepasst, nachdem Ihr versichertes Tier das 3., 5. und 7. Lebensjahr vollendet hat.
Ab wann ist der angepasste Beitrag zu zahlen?
Den angepassten Beitrag haben Sie immer ab Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres zu zahlen.
Für welchen Tarif gilt diese Beitragsanpassung?
Diese Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]