In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Dauer und Ende des Vertrags:
- Vertragsdauer
Ihr Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen und verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
- Ende des Vertrags
- Kündigung durch Sie
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
- Kündigung durch uns
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Unser Recht zur ordentlichen Kündigung erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn. Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffern 7.4.3, 11.2 und 12.2) bleibt davon unberührt.
- Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
- Vertragsende bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
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- Vertragsende bei Tod
Bei Tod des versicherten Tiers endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
- Vertragsende bei Veräußerung
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verkauf oder Schenkung), endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Weitere Bestimmungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Vertragsdauer
Ihr Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen und verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
- Ende des Vertrags
- Kündigung durch Sie
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
- Kündigung durch uns
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Unser Recht zur ordentlichen Kündigung erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn. Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffern 7.4.3, 11.2 und 12.2) bleibt davon unberührt.
- Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
- Vertragsende bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
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- Vertragsende bei Tod
Bei Tod des versicherten Tiers endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
- Vertragsende bei Veräußerung
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verkauf oder Schenkung), endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Weitere Bestimmungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025