Wie lange läuft die Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus und wann endet sie? Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, kann aber nach dem ersten Versicherungsjahr täglich gekündigt werden. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen für Sie und die HanseMerkur gelten und wann der Schutz bei Tod, Veräußerung oder Umzug ins Ausland endet.
Vertragsdauer
Ihr Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen und verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.
Ende des Vertrags
Kündigung durch Sie
Sie können den Vertrag nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des Tags wirksam, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kündigung durch uns
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zu dem im Versicherungsschein angegebenen Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Unser Recht zur ordentlichen Kündigung erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn. Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung (Ziffern 7.4.3, 11.2 und 12.2) bleibt davon unberührt.
Kündigung nach Versicherungsfall
Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Leistung erbracht haben, oder wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein. Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Vertragsende bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung.
Vertragsende bei Tod
Bei Tod des versicherten Tiers endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Wir sind berechtigt, Nachweise zum Tod des versicherten Tiers von Ihnen zu verlangen.
Vertragsende bei Veräußerung
Wird das versicherte Tier von Ihnen veräußert (z. B. durch Verkauf oder Schenkung), endet der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt. Wir sind berechtigt, entsprechende Nachweise von Ihnen zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Nach dem ersten Jahr können Sie jederzeit kündigen. Auch die HanseMerkur kann ordentlich kündigen, allerdings nur in den ersten drei Jahren und mit Frist. Daneben gibt es Situationen, in denen der Vertrag von selbst endet – etwa bei einem Umzug ins Ausland, beim Tod des Tiers oder wenn Sie das Tier abgeben.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Der Vertrag verlängert sich über den Ablauftermin hinaus um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder der HanseMerkur gekündigt wird.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres können Sie täglich kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf des Tags wirksam, an dem sie uns zugeht. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens den Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres.
Kann die HanseMerkur den Vertrag von sich aus kündigen?
Die HanseMerkur kann mit dreimonatiger Frist zum Ablauftermin oder zum Ende jedes darauffolgenden Versicherungsjahres kündigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung erlischt nach Ablauf von drei Jahren seit Vertragsbeginn. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Tier stirbt?
Bei Tod des versicherten Tiers endet der Versicherungsschutz am Tag des Ablebens. Die HanseMerkur ist berechtigt, Nachweise zum Tod von Ihnen zu verlangen.
Endet der Vertrag, wenn ich ins Ausland ziehe oder das Tier abgebe?
Ja. Bei Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland endet der Vertrag ohne Kündigung mit dem Datum des Auszugs auf der amtlichen Abmeldebescheinigung. Bei Veräußerung des Tiers (z. B. durch Verkauf oder Schenkung) endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt.
Inhalte aus: Weitere Bestimmungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]