In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:
a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
b) mögliche und zumutbare Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden (beispielsweise tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie Versorgung des Hundes oder der Katze);
c) die Mitteilung an uns über eine neue oder geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tiers;
d) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung