Vor einem Versicherungsfall müssen Tierhalter in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus bestimmte Obliegenheiten erfüllen – dazu zählen die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, der Schutz des Tieres vor Krankheiten und Unfällen sowie die Meldung einer neuen oder geänderten Chipnummer. Welche Pflichten konkret gelten, erfahren Sie hier.
Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen haben, sind:
- die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
- mögliche und zumutbare Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle des versicherten Tiers zu vermeiden (beispielsweise tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie Versorgung des Hundes oder der Katze);
- die Mitteilung an uns über eine neue oder geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tiers;
- die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Schon bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt, gibt es einige Pflichten, an die Sie sich als Tierhalter halten sollten. Dazu gehört, geltende Sicherheitsvorschriften zu beachten, Ihr Tier artgerecht zu halten und zu versorgen, um Krankheiten und Unfälle möglichst zu vermeiden, und der HanseMerkur eine neue oder geänderte Chipnummer Ihres Tieres mitzuteilen. Auch alle weiteren im Vertrag vereinbarten Pflichten gehören dazu. Diese Hinweise dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor Eintritt des Versicherungsfalls?
Sie müssen alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten, mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten und Unfällen Ihres Tieres treffen, eine neue oder geänderte Chipnummer mitteilen sowie alle sonstigen vertraglich vereinbarten Obliegenheiten einhalten.
Was zählt zu den Maßnahmen, um Krankheiten und Unfälle zu vermeiden?
Dazu gehören mögliche und zumutbare Maßnahmen wie eine tierschutz-, tierart- und rassegerechte Unterbringung sowie die Versorgung des Hundes oder der Katze.
Muss ich eine geänderte Chipnummer melden?
Ja. Eine neue oder geänderte Chipnummer als Identifikationsmerkmal des versicherten Tiers ist der HanseMerkur mitzuteilen.
Für welchen Tarif gelten diese Obliegenheiten?
Diese Regelungen gelten in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: HanseMerkur Tierkrankenversicherung
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