In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung kann sich der Beitrag im Tarif PremiumPlus zu Beginn jedes Versicherungsjahres ändern – abhängig von der Risikoklasse Ihres Tiers sowie der Schaden- und Kostenentwicklung. Erfahren Sie, wann eine Beitragsanpassung wirksam wird und welches Kündigungsrecht Ihnen dabei zusteht.
Zeitpunkt der Anpassung
Der Beitrag Ihres Versicherungsvertrags kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Beitragsanpassung steigen oder sinken.
Risikoklasse
Zur Beitragsermittlung wird Ihr Tier einer Risikoklasse zugeordnet. Maßgebend hierfür ist die Rasse Ihres Tiers. Ihrem Versicherungsschein können Sie die Risikoklasse Ihres Tiers zu Beginn des Vertrags entnehmen. Änderungen der Risikoklasse werden in Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein dokumentiert.
Beitragsänderung
Wir sind berechtigt Tierrassen anderen Risikoklassen zuzuordnen. Durch eine Anpassung der Risikoklasse ändert sich Ihr Beitrag.
Wir sind berechtigt, den Beitrag in Euro sowie Beitragszuschläge für vereinbarte Zusatztarife der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (durch Gewährung von Versicherungsschutz) und Beitrag wiederherzustellen. Dabei berücksichtigen wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Eine Anpassung kann zu einem verminderten oder erhöhten Beitrag führen:
- Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an Sie weiterzugeben.
- Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz bei der HanseMerkur erfolgen.
Wirksamwerden der Beitragsanpassung
Die Beitragsanpassung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Eine Beitragserhöhung wird Ihnen spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt.
Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen.
Erhöhung der Versicherungsteuer
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag steht nicht für immer fest, sondern kann sich jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres verändern. Ein wichtiger Faktor ist die Risikoklasse, in die Ihr Tier anhand seiner Rasse eingestuft wird. Außerdem kann sich der Beitrag verändern, wenn sich die Kosten und Schäden insgesamt entwickeln. Sinkt der Beitrag, profitieren Sie davon; bei einer Erhöhung werden Sie rechtzeitig informiert und haben die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Allein eine höhere Versicherungsteuer berechtigt jedoch nicht zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wann kann sich mein Beitrag ändern?
Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der Regelungen zur Beitragsanpassung steigen oder sinken.
Wonach richtet sich die Risikoklasse meines Tiers?
Maßgebend für die Zuordnung zu einer Risikoklasse ist die Rasse Ihres Tiers. Die Risikoklasse zu Beginn des Vertrags können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen; Änderungen werden in Nachträgen dokumentiert.
Bis zu welcher Höhe darf der Beitrag erhöht werden?
Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz bei der HanseMerkur erfolgen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Habe ich bei einer höheren Versicherungsteuer ein Kündigungsrecht?
Nein. Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
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