Bei der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus richtet sich der Beitrag nach der Haltungsform Ihrer Katze. Wer eine Änderung der Haltungsform meldet, sollte wissen, ab wann ein höherer oder niedrigerer Beitrag gilt – und welche Folgen drohen, wenn die Anzeige unterbleibt.
Die Höhe des Beitrags hängt von der Haltungsform Ihrer Katze ab. Die Haltungsform finden Sie im Versicherungsschein unter der Überschrift „Versichertes Tier“.
Anzeigepflicht bei Änderung der Haltungsform
Eine Änderung der Haltungsform müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Auswirkung der Änderung
Errechnet sich durch die Mitteilung der Haltungsform ein veränderter Beitrag, so gilt dieser ab dem Zeitpunkt der Änderung. Ist Ihre Katze kein Freigänger mehr, gilt der künftig niedrigere Beitrag jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer.
Folgen bei Nichtanzeige
Haben Sie die Änderung der Haltungsform nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Haltungsform.
Zeigen Sie uns die Änderung der Haltungsform vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht an, sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Beitrag und Versicherungsteuer
Was bedeutet das konkret?
Ob Ihre Katze als Freigänger oder als reine Wohnungskatze lebt, beeinflusst, wie viel Sie für die Versicherung zahlen. Ändert sich die Haltungsform, sollten Sie das dem Versicherer sofort melden. Eine niedrigere Beitragshöhe greift erst, wenn die Meldung eingegangen ist – bei einer höheren Beitragshöhe kann der Versicherer rückwirkend nachberechnen, falls die Meldung unterbleibt.
Häufige Fragen
Wovon hängt die Höhe meines Beitrags ab?
Die Höhe des Beitrags hängt von der Haltungsform Ihrer Katze ab. Welche Haltungsform hinterlegt ist, finden Sie im Versicherungsschein unter der Überschrift „Versichertes Tier“.
Muss ich eine Änderung der Haltungsform melden?
Ja. Eine Änderung der Haltungsform müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen.
Ab wann gilt ein niedrigerer Beitrag, wenn meine Katze kein Freigänger mehr ist?
Der künftig niedrigere Beitrag gilt frühestens ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung beim Versicherer. Errechnet sich ein veränderter Beitrag, gilt dieser grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Änderung.
Was passiert, wenn ich die Änderung der Haltungsform nicht anzeige?
Wurde dadurch ein zu niedriger Beitrag berechnet, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der Beitrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Haltungsform. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtanzeige ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
Inhalte aus: Beitrag und Versicherungsteuer
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