In der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus erfahren Sie alles Wichtige rund um den Folgebeitrag: Wann er fällig wird, wann Sie in Verzug geraten, wie eine Mahnung aussehen muss und welche Folgen eine nicht rechtzeitige Zahlung für Ihren Versicherungsschutz hat.
Fälligkeit:
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 7.5.3).
Mahnung:
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens 14 Tage ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir die für diesen Vertrag rückständigen Beträge sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
Leistungsfreiheit nach Mahnung:
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben,
- besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
- können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden. Wer zu spät zahlt, kommt in Verzug – und das auch ohne vorherige Mahnung, sofern die Verspätung selbst verschuldet ist. Bleibt eine Zahlung aus, kann die HanseMerkur schriftlich mahnen und eine Frist setzen. Wird auch dann nicht gezahlt, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Inhalt.
Häufige Fragen
Wann ist ein Folgebeitrag rechtzeitig gezahlt?
Die Folgebeiträge werden zum jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Welche Frist muss eine Mahnung enthalten?
Die in der Mahnung bestimmte Zahlungsfrist muss mindestens 14 Tage ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen wird.
Was passiert, wenn ich auch nach der Mahnung nicht zahle?
Nach Ablauf der Zahlungsfrist besteht bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem kann der Vertrag ohne Frist gekündigt werden.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung fortbestehen?
Ja. Wenn Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Beitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]