Im Tarif PremiumPlus der HanseMerkur Tierkrankenversicherung ist genau festgelegt, wer als Halter des versicherten Tiers gelten darf. Versicherbar sind nur Tiere, die Ihnen selbst, Ihrem Ehe- oder Lebenspartner oder Ihrem Kind in häuslicher Gemeinschaft gehören – nicht jedoch Tiere fremder Dritter.
Wer als Halter des versicherten Tiers gelten darf:
Halter Ihres Haustiers müssen eine der folgenden Personen sein:
- Sie selbst
- Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Ihr Kind in häuslicher Gemeinschaft
Wir versichern keine Tiere für Sie, die einer sonstigen, dritten Person gehören.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Tier im Tarif PremiumPlus versichert werden kann, muss es in Ihrem unmittelbaren Umfeld gehalten werden. Das umfasst Sie selbst sowie Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihr Kind, sofern diese mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Gehört das Tier dagegen einer außenstehenden, dritten Person, ist eine Versicherung nicht möglich.
Häufige Fragen
Wer darf Halter des versicherten Tiers sein?
Halter müssen entweder Sie selbst, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft oder Ihr Kind in häuslicher Gemeinschaft sein.
Kann ich ein Tier versichern, das einer dritten Person gehört?
Nein. Tiere, die einer sonstigen, dritten Person gehören, werden nicht versichert.
Zählt das Tier meines Partners als versicherbar?
Ja, sofern Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Gilt diese Regelung auch für das Tier meines Kindes?
Ja, das Tier Ihres Kindes ist versicherbar, wenn das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]