In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Versicherungsfall:
Ein Versicherungsfall ist eine Operation aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Fehlentwicklung. Tritt ein Versicherungsfall ein, sind wir Ihnen gegenüber zu einer Leistung verpflichtet. Für die Zuordnung des Versicherungsfalls zu einem Versicherungsjahr ist der Operationstag maßgeblich. Bitte beachten Sie die Regelungen gem. Ziffer 3.10 für den Versicherungsfall aufgrund einer Fehlentwicklung.
- Definition Operation
Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer und mit Hilfe von medizinischen Instrumenten durchgeführter Eingriff am oder im Körper des versicherten Tiers. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose, Lokalanästhesie, Sedierung oder einer Kombination aus Lokalanästhesie und Sedierung. Die Haut und das darunterliegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden. Mitversichert sind auch folgende Eingriffe:
− Minimalinvasive Operationsmethoden mithilfe eines Endoskops,
− Wundversorgung durch Nähen (primäre und sekundäre Wundnaht).
Haben Sie den Zusatztarif Zahn mit uns vereinbart, sind auch die unter Ziffer 2.3.2 genannten Eingriffe versichert. Eine Punktion oder eine Biopsie sind keine Operation im Sinne des Vertrags. Für eine versicherte Operation ist Voraussetzung, dass diese nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgt.
- Definition Unfall
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Tiers einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht.
- Definition Krankheit
Eine Krankheit ist ein, gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland, anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand, der nicht durch einen Unfall oder eine Fehlentwicklung begründet ist.
- Definition Fehlentwicklung
Eine Fehlentwicklung stellt eine Abweichung vom erwünschten oder normalen Ablauf eines Entwicklungsprozesses oder eines Wachstumsvorgangs dar, die gemäß dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland pathologischen Charakter hat. Eine Fehlentwicklung kann auf angeborenen, erblich bzw. genetisch bedingten oder erworbenen Anomalien beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsfall / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung