In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise:
Wir übernehmen die Kosten, die durch eine Stornierung Ihrer Urlaubsreise entstehen, weil
− eine unfallbedingt erforderliche Operation des versicherten Tiers durchgeführt werden muss und
− sich keine Ersatzperson um die Operationsdurchführung und Betreuung kümmern kann und
− deshalb die Urlaubsreise durch Sie nicht angetreten werden kann.
Versichert sind die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten der Urlaubsreise bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht nur soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Reiserücktrittsversicherung) erlangt werden kann.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung