Muss eine Urlaubsreise ausfallen, weil das versicherte Tier unfallbedingt operiert werden muss und niemand sonst die Betreuung übernehmen kann, übernimmt die HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu 500 EUR je Versicherungsfall – sofern kein anderer Vertrag dafür aufkommt.
Wir übernehmen die Kosten, die durch eine Stornierung Ihrer Urlaubsreise entstehen, weil
- eine unfallbedingt erforderliche Operation des versicherten Tiers durchgeführt werden muss und
- sich keine Ersatzperson um die Operationsdurchführung und Betreuung kümmern kann und
- deshalb die Urlaubsreise durch Sie nicht angetreten werden kann.
Versichert sind die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten der Urlaubsreise bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht nur soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag (z. B. eine Reiserücktrittsversicherung) erlangt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier kurz vor dem Urlaub wegen eines Unfalls operiert werden muss und sich niemand anderes um die Operation und Betreuung kümmern kann, sodass Sie die Reise nicht antreten können, hilft der Tarif bei den anfallenden Stornokosten. Die Übernahme ist auf einen festen Höchstbetrag je Versicherungsfall begrenzt und greift nur, wenn keine andere Versicherung dafür aufkommt.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe werden Rücktrittskosten übernommen?
Versichert sind die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten der Urlaubsreise bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Stornokosten erstattet?
Es muss eine unfallbedingt erforderliche Operation des versicherten Tiers durchgeführt werden, es darf sich keine Ersatzperson um die Operationsdurchführung und Betreuung kümmern können, und Sie können deshalb die Urlaubsreise nicht antreten.
Gibt es Versicherungsschutz, wenn eine Reiserücktrittsversicherung besteht?
Versicherungsschutz besteht nur soweit kein Ersatz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung, erlangt werden kann.
In welchem Tarif gilt diese Leistung?
Die Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: HanseMerkur Tierkrankenversicherung, Tarif PremiumPlus
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]