In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif PremiumPlus folgendes für Stationäre Unterbringung:
Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, sofern es notwendig ist, Ihr Tier dort veterinärmedizinisch zu versorgen und zu überwachen.
- Stationäre Unterbringung nach einer Operation
Wir erstatten Ihnen die Kosten für die stationäre Unterbringung längstens bis zum 42. Kalendertag nach einer Operation. Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer von 42 Kalendertagen hinaus erstatten wir Ihnen als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
- Stationäre Unterbringung im Rahmen einer Behandlung
Im Rahmen von Allgemeinen Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung, sofern sie veterinärmedizinisch empfohlen oder notwendig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Stationäre Unterbringung / HanseMerkur Tierkrankenversicherung
Weiterführende Informationen: HanseMerkur Tierkrankenversicherung