Wer sein Tier in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis stationär versorgen lassen muss, erfährt hier, wie die HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus die Kosten der stationären Unterbringung übernimmt – nach einer Operation bis zum 42. Kalendertag sowie im Rahmen einer Behandlung, wenn dies veterinärmedizinisch empfohlen oder notwendig ist.
Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, sofern es notwendig ist, Ihr Tier dort veterinärmedizinisch zu versorgen und zu überwachen.
Stationäre Unterbringung nach einer Operation:
Wir erstatten Ihnen die Kosten für die stationäre Unterbringung längstens bis zum 42. Kalendertag nach einer Operation. Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer von 42 Kalendertagen hinaus erstatten wir Ihnen als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1.
Stationäre Unterbringung im Rahmen einer Behandlung:
Im Rahmen von Allgemeinen Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung, sofern sie veterinärmedizinisch empfohlen oder notwendig ist.
Was bedeutet das konkret?
Muss Ihr Tier zur Versorgung und Überwachung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis bleiben, beteiligt sich die Versicherung an den Kosten dieser stationären Unterbringung. Nach einer Operation ist die Erstattung für einen festgelegten Zeitraum vorgesehen; bleibt das Tier darüber hinaus stationär, läuft die Kostenübernahme über die Regelung zu Allgemeinen Behandlungen. Auch im Rahmen einer Behandlung ist eine stationäre Unterbringung abgedeckt, wenn sie veterinärmedizinisch empfohlen oder notwendig ist.
Häufige Fragen
Wann werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung erstattet?
Erstattet werden die Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, sofern es notwendig ist, Ihr Tier dort veterinärmedizinisch zu versorgen und zu überwachen.
Wie lange wird die stationäre Unterbringung nach einer Operation übernommen?
Die Kosten für die stationäre Unterbringung werden längstens bis zum 42. Kalendertag nach einer Operation erstattet.
Was passiert, wenn die Unterbringung länger als 42 Kalendertage dauert?
Die Kosten für stationäre Unterbringungen über die Dauer von 42 Kalendertagen hinaus werden als Allgemeine Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 erstattet.
Ist eine stationäre Unterbringung auch im Rahmen einer Behandlung abgedeckt?
Ja. Im Rahmen von Allgemeinen Behandlungen gemäß Ziffer 2.3.1 werden die Kosten für eine stationäre Unterbringung übernommen, sofern sie veterinärmedizinisch empfohlen oder notwendig ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]