Operationen zur Herstellung des Rassestandards sowie ästhetische oder kosmetische Eingriffe sind in der HanseMerkur Tierkrankenversicherung im Tarif PremiumPlus vom Versicherungsschutz ausgenommen – das gilt ebenso für entsprechende Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tiers.
Nicht versichert sind:
- Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen
- Operationen, die ästhetischen bzw. kosmetischen Charakter haben
Das gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tiers.
Was bedeutet das konkret?
Eingriffe, die nur dem typischen Erscheinungsbild einer Rasse oder dem äußeren Aussehen dienen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Dazu zählen auch optisch oder kosmetisch motivierte Maßnahmen am Gebiss. Es geht hierbei also um Operationen ohne medizinische Notwendigkeit, die das Aussehen des Tieres betreffen.
Häufige Fragen
Sind Operationen zur Herstellung des Rassestandards versichert?
Nein. Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen, sind nicht versichert.
Übernimmt der Tarif PremiumPlus kosmetische Eingriffe?
Nein. Operationen mit ästhetischem bzw. kosmetischem Charakter sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss auch für Maßnahmen am Gebiss?
Ja. Der Ausschluss gilt auch für entsprechende Maßnahmen am Gebiss des versicherten Tiers.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur im Tarif PremiumPlus.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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