In der Tierkrankenversicherung der HanseMerkur sind im Tarif PremiumPlus bestimmte Sachmittel und sonstige Leistungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen etwa Ergänzungsfuttermittel, regenerative Therapien, Goldakupunktur, Pflegemittel sowie tierärztliche Bescheinigungen – hier erfahren Sie, welche Kosten nicht erstattet werden.
Nicht versichert sind die nachstehenden Leistungen oder Kosten:
- Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter, probiotische Mittel
- Modulator-, Fell- und Hautpflegeprodukte
- Erstellung eines EU-Heimtierausweises
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen
- Psychotherapeutische Behandlungen, Behandlungen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltenstherapie
- Regenerative Therapien (z. B. IRAP, PRP, ACP, Stammzellen-Therapie, Hyaluronsäure-Therapie)
- Goldakupunktur, Goldimplantation und Golddrahtimplantation
- Tragevorrichtungen, Geschirr, Pflegemittel
- Transportkosten über den Umfang von Ziffer 3.13 hinaus
- Wege- und Verweilgeld, Reisekosten des Tierarztes über den Umfang von Ziffer 3.13 hinaus
- Tierärztliche Zweitmeinungen ohne Vorliegen einer schwerwiegenden Krankheit oder OP-Diagnose
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif PremiumPlus deckt nicht alle rund um die Tiergesundheit anfallenden Kosten ab. Bestimmte Produkte und Leistungen – etwa Spezialfutter, Pflegeartikel, ausgestellte Bescheinigungen oder einige besondere Therapieformen – sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch Transport- und Reisekosten sowie Zweitmeinungen werden nur in dem oben genannten, begrenzten Rahmen berücksichtigt.
Häufige Fragen
Werden Diätfutter und Nahrungsergänzungsmittel erstattet?
Nein. Ergänzungsfuttermittel, Vitamin- und Mineralstoffpräparate, Diätfutter und probiotische Mittel sind im Tarif PremiumPlus nicht versichert.
Sind regenerative Therapien wie IRAP, PRP oder Stammzellen-Therapie abgedeckt?
Nein. Regenerative Therapien, beispielsweise IRAP, PRP, ACP, Stammzellen-Therapie und Hyaluronsäure-Therapie, gehören zu den nicht versicherten Leistungen.
Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen EU-Heimtierausweis oder Gesundheitszeugnisse?
Nein. Die Erstellung eines EU-Heimtierausweises sowie von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder sonstigen Bescheinigungen ist nicht versichert.
Wird eine tierärztliche Zweitmeinung übernommen?
Eine tierärztliche Zweitmeinung ist nicht versichert, sofern keine schwerwiegende Krankheit oder OP-Diagnose vorliegt.
Sind Transport- und Reisekosten des Tierarztes mitversichert?
Transportkosten sowie Wege- und Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes sind nur im Umfang von Ziffer 3.13 versichert. Darüber hinausgehende Kosten sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie auf den weiterführenden Informationen.]