Dieser Paragraph der HanseMerkur Kfz-Versicherung Drive Pkw regelt die Rechte und Pflichten mitversicherter Personen, die Ausübung der Rechte durch den Versicherungsnehmer sowie die Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf den Versicherungsschutz.
Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung. Dies gilt für die Technische Aufsicht nur insoweit, wie es nach der Kraftfahrzeug- Pflichtversicherungsverordnung zulässig ist.
- Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine andere Regelung ist insbesondere das Geltendmachen von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 1 Absatz 6. Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte Personen
- Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn – die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Umstände in der Person des Mitversicherten vorliegen oder – diese Umstände der mitversicherten Person bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf