Warum kann sich der Beitrag für Ihr Auto bei der HanseMerkur Kfz-Versicherung von Jahr zu Jahr ändern? Typklasse und Regionalklasse werden jährlich von einem Treuhänder überprüft, und auch Schaden- und Kostenentwicklungen können zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen – mit einem Kündigungsrecht bei bestimmten Erhöhungen.
Richtet sich Ihr Versicherungsbeitrag nach Hersteller und Typ Ihres Fahrzeugs, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen, welcher Typklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihres Fahrzeugtyps im Verhältnis zu dem aller Fahrzeugtypen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Typklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Regionalklasse
Richtet sich der Versicherungsbeitrag nach dem Wohnsitz des Halters, wird Ihr Fahrzeug einer Regionalklasse zugeordnet. Maßgeblich ist der Wohnsitz, den uns die Zulassungsbehörde zu Ihrem Fahrzeug mitteilt. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welcher Regionalklasse Ihr Fahrzeug zu Beginn des Vertrags zugeordnet worden ist.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich, ob und in welchem Umfang sich der Schadenbedarf der Region, in welcher der Wohnsitz des Halters liegt, im Verhältnis zu allen Regionen erhöht oder verringert hat. Ändert sich der Schadenbedarf Ihrer Region im Verhältnis zu dem aller Regionen, kann dies zu einer Zuordnung in eine andere Regionalklasse führen. Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Beitragsänderung
Beitragsänderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen sind wir einmal im Versicherungsjahr berechtigt und verpflichtet, die Beiträge dahingehend zu überprüfen, ob sie beibehalten werden können oder ob eine Anpassung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen werden muss.
Durch die Prüfung wird Folgendes sichergestellt:
- die dauerhafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen,
- die sachgemäße Berechnung der Beiträge und
- das bei Vertragsschluss bestehende Gleichgewicht von Leistung (Versicherungsschutz bieten) und Gegenleistung (Versicherungsschutz bezahlen) zu erhalten.
Es gelten folgende Regeln und Grundsätze für die Überprüfung der Beiträge:
- Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Wir sind berechtigt, Veränderungen in der Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen, um das Gleichgewicht von Leistung (Versicherungsschutz bieten) und Gegenleistung (Versicherungsschutz bezahlen) zu erhalten oder wiederherzustellen.
- Versicherungsverträge, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, werden bei der Überprüfung zusammengefasst.
- Wir sind berechtigt, auch unternehmensübergreifende Statistiken wie die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen des unabhängigen Treuhänders zu den Typ- und Regionalstatistiken zu berücksichtigen.
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir berechtigt, die Beiträge um die Differenz anzuheben.
Ergibt die Überprüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, sind wir verpflichtet, die Beiträge um die Differenz abzusenken.
Die Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Beitragsänderung in der Kaskoversicherung
Die Regelungen zur Überprüfung und Anpassung der Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für bestehende Kaskoversicherungsverträge entsprechend.
Beitragsänderung bei den Bausteinen Schutzbrief, Fahrerschutz, Ausland-Schadenschutz, Rabattschutz und PetPLUS
Die Regelungen zur Überprüfung und Anpassung der Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten für bestehende Verträge der Bausteine Schutzbrief, Fahrerschutz, Ausland-Schadenschutz, Rabattschutz und PetPLUS entsprechend.
Kündigungsrecht
Führt eine Änderung in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu einer Beitragserhöhung, so haben Sie ein Kündigungsrecht. Werden mehrere Änderungen gleichzeitig wirksam, so besteht Ihr Kündigungsrecht nur, wenn die Änderungen in Summe zu einer Beitragserhöhung führen. Die Beitragserhöhung teilen wir Ihnen in Textform mit.
Dies gilt für die Kaskoversicherung und die Bausteine Schutzbrief, Fahrerschutz, Ausland-Schadenschutz, Rabatt-Schutz und PetPLUS entsprechend.
Hinweis: Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Änderung der Versicherungsteuer, steht Ihnen kein Kündigungsrecht zu.
Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald wir aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet werden, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf