Wann greift der Schutz nicht, weil internationale Sanktionen im Weg stehen? Bei der HanseMerkur gilt: Versicherungsschutz besteht nur, soweit Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der EU, Deutschlands oder der USA dem nicht entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos entgegenstehen. Maßgeblich sind dabei die Sanktionen und Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenso für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika. Voraussetzung ist jedoch, dass dem keine Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf