Wer haftet, wenn das eigene Fahrzeug durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche Betriebsstörung einen Umweltschaden verursacht? Bei der Kfz-Umweltschadensversicherung der HanseMerkur werden öffentlich-rechtliche Sanierungsansprüche nach dem Umweltschadensgesetz übernommen, berechtigte Ansprüche in Geld ersetzt und unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten abgewehrt.
Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, dass diese Umweltschäden durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.
Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leisten wir Ersatz in Geld.
Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Dies schließt Erklärungen zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten ein.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
Wer ist versichert?
Die Regelung zum versicherten Personenkreis aus den Kfz-Versicherungsbedingungen gilt entsprechend.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf