Dürfen einmal vereinbarte Bedingungen bei der HanseMerkur nachträglich angepasst werden? Der Versicherer kann einzelne Regelungen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn etwa Gesetze, höchstrichterliche Urteile oder behördliche Beanstandungen eine Vertragslücke verursachen – allerdings nur unter klar begrenzten Voraussetzungen und ohne Sie schlechterzustellen.
Wir können einzelne Bedingungen mit Wirkung für bereits bestehende Versicherungsverträge ändern, ergänzen oder ersetzen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, die diese Bedingungen betrifft oder auf der diese Bedingungen beruhen,
- bei einer neuen oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung, die diese Bedingungen unmittelbar betrifft,
- wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, oder
- wenn die Kartellbehörde oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mit geltendem Recht nicht vereinbar beanstandet und die HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG zur Abänderung auffordert.
Zusätzlich muss durch einen dieser Fälle eine Vertragslücke entstanden sein, die sich durch gesetzliche Bestimmungen nicht schließen lässt, und das Verhältnis zwischen Beitragsleistung und Versicherungsschutz muss in nicht unbedeutendem Maße gestört werden.
Dies gilt auch dann, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entscheidung gegen ein anderes Unternehmen richtet. Voraussetzung ist, dass die für unwirksam erklärte Regelung mit einer Regelung in Ihrem Versicherungsschein im Wesentlichen inhaltsgleich ist.
(2) Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreffen:
- Umfang des Versicherungsschutzes,
- Deckungsausschlüsse und
- Ihre oder unsere Pflichten.
Die geänderten Bedingungen dürfen Sie nicht schlechterstellen als die ursprüngliche Regelung – weder als einzelne Regelung noch im Zusammenhang mit anderen Bedingungen des Vertrags.
(3) Bei einer Bedingungsänderung haben Sie ein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf