Was passiert mit dem Kfz-Versicherungsschutz der HanseMerkur, wenn Sie Ihr Auto abmelden, ein Saisonkennzeichen nutzen oder mit ungestempeltem Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren? Hier erfahren Sie, wie die beitragsfreie Ruheversicherung greift, welche Pflichten beim Abstellen gelten, wann der Vertrag endet und welcher Schutz außerhalb der Saison sowie bei Zulassungsfahrten besteht.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, endet der Vertrag dadurch nicht.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde dem Versicherer die Außerbetriebsetzung mitteilt. Dies gilt nicht, wenn die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen beträgt oder wenn Sie verlangen, dass der bisherige Versicherungsschutz uneingeschränkt fortgeführt wird.
Die Regelungen zur Außerbetriebsetzung und zum Übergang in die Ruheversicherung gelten nicht bei Verträgen mit einer ausdrücklich kürzeren Vertragsdauer als ein Jahr.
Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewährt Ihnen der Versicherer während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst:
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend abzustellen, und zwar:
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen).
Außerhalb dieser Räumlichkeiten dürfen Sie das Fahrzeug auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, ist der Versicherer unter den dafür geltenden Voraussetzungen leistungsfrei.
Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung haben Sie dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.
Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Anmeldung des Fahrzeugs während der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers
Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags aufzufordern.
Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen?
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewährt der Versicherer den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz.
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten:
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
durchgeführt werden.
Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, ist der Beitrag für die gesamte Saison zum Saisonbeginn fällig. Beginnt der Vertrag nach Saisonbeginn, ist der Beitrag ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn zu entrichten. Teilzahlungen können nicht vereinbart werden.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, beim Schutzbrief, beim Fahrerschutz und bei PetPLUS
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Gleiches gilt beim Schutzbrief, Fahrerschutz und PetPLUS, sofern Sie diese Bausteine mit dem Versicherer vereinbart haben. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
- Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
- Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tags der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf