Was passiert, wenn der eigene Hund oder die eigene Katze während eines Autounfalls verletzt wird? Bei der HanseMerkur übernimmt PetPLUS die Kosten für eine notwendige tierärztliche Operation des mitgeführten Tieres – inklusive Diagnostik, Arznei- und Hilfsmittel sowie Unterbringung in der Tierklinik. Hier erfahren Sie, bis zu welcher Höhe gezahlt wird, in welchen Ländern der Schutz gilt und welche Operationen ausgeschlossen sind.
Wir ersetzen die Kosten für eine Operation des eigenen Hundes oder der eigenen Katze. Voraussetzung ist, dass das Tier im versicherten Fahrzeug mitgeführt wurde, als sich ein Unfall des Fahrzeugs ereignete, und dabei so verletzt wird, dass eine Operation notwendig ist. Versichert ist das Tier, das im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein genannt ist. Als versichertes Fahrzeug gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug ohne Anhänger.
Ein Unfall liegt vor, wenn das versicherte Tier durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) eine körperliche Schädigung erleidet. Dieses Ereignis muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs stehen.
Eine versicherte Operation ist ein veterinärmedizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Hundes oder der Katze. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand des Tieres wiederherzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose oder Schmerzausschaltung. Die Haut und das darunter liegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Welche Leistungen umfasst PetPLUS?
Wir erstatten die Kosten einer tierärztlichen Operation für die unmittelbaren und zeitnah zu behandelnden Folgen eines Unfalls. Dies umfasst die medizinisch notwendigen:
- Arznei- und Hilfsmittel bis zu 4 Wochen nach der Operation
- Kosten der Diagnostik und der Untersuchungen vor der Operation
- Unterbringungskosten inklusive Verpflegungskosten in der Tierklinik bis zu 4 Wochen nach der Operation
Je Unfallschadenereignis werden Kosten von maximal 5.000 EUR übernommen. Das gilt unabhängig von der Anzahl der im Fahrzeug mitgeführten versicherten Tiere.
Bei einer unfallbedingten tierärztlichen Operation ersetzen wir die Kosten im vereinbarten Umfang. Voraussetzung ist, dass sie durch die Originalrechnung eines zugelassenen Tierarztes nachgewiesen werden und zu einem Unfall während der Vertragslaufzeit angefallen sind. Sie geben uns auf unser Verlangen hin die Gelegenheit, Feststellungen über Grund und Höhe der Kosten zu treffen. Die Ärzte, die das versicherte Tier behandelt oder untersucht haben, sind ermächtigt, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder. Das gilt, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Im Schadenfall muss ein geeigneter Nachweis erbracht werden, dass es sich bei dem Hund oder der Katze um das im Versicherungsschein oder Nachtrag zum Versicherungsschein benannte Tier handelt.
Als geeigneten Nachweis erkennen wir den EU-Heimtierausweis an.
Solange wir den entsprechenden Nachweis nicht erhalten, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
Was ist nicht oder nur teilweise versichert?
Vorsatz
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt werden.
Wir verzichten auf unser Recht, die Leistung zu kürzen, wenn Sie oder der berechtigte Fahrer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Auf diesen Einwand verzichten wir jedoch nicht, wenn Sie oder der berechtigte Fahrer den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbeiführen. In diesem Fall der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die dem Hund und/oder der Katze dadurch zustoßen, dass der Fahrer des Fahrzeugs vorsätzlich eine Straftat begeht oder zu begehen versucht.
Transportieren Sie Tiere im Fahrzeug, die nicht im Versicherungsschein oder Nachtrag zum Versicherungsschein aufgeführt sind, dann sind diese nicht versichert.
andere Leistungsansprüche, Operationen und krankhafte Störungen
Leistungsansprüche bestehen nicht, wenn Sie wegen des Unfalls Leistungen von einem anderen Schadenversicherer oder Dritten beanspruchen können.
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.
Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.
Nicht versichert sind Operationen aufgrund einer Ellbogengelenksdysplasie (ED) oder Hüftgelenksdysplasie (HD). Dies gilt auch für alle im Zusammenhang stehenden Behandlungen, unabhängig von der Ursache (z. B. angeboren, erworben, genetisch- oder unfallbedingt).
Nicht versichert sind Kosten für eine nach der Operation durchgeführte Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer, usw.).
Nicht versichert sind Operationen zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz (Prothetik).
Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dazu zählen Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Tests und Demonstrationen.
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten oder Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings.
weitere Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie.
Inhalte aus: Bedingungen Kfz-Versicherung DriveEasy 2025.pdf