Wer ist beim Fahrradschutz von BD24 eigentlich abgesichert, und dürfen auch andere Personen das E-Bike fahren? Der Schutz gilt ausschließlich für Privatpersonen – versichert ist der namentlich genannte Eigentümer sowie alle, die er zur Nutzung berechtigt hat.
Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen.
Versichert ist die Person, die Eigentümer des E-Bikes ist, sofern diese im Versicherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist.
Zusätzlich sind alle Personen versichert, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020