Wie müssen Mitteilungen rund um die Fahrradversicherung der BD24 übermittelt werden? Ob versicherte Person, Versicherungsnehmer oder BD24 – für Anzeigen und Willenserklärungen gilt wahlweise die Text- oder die Schriftform, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen Anzeigen und Willenserklärungen der versicherten Person, des Versicherungsnehmers und der BD24 wahlweise der Text- oder Schriftform.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung E-Bike 2020