Wer ist beim Fahrradschutz von BD24 eigentlich abgesichert – nur der Eigentümer oder auch Familie und Freunde? Geschützt sind ausschließlich Privatpersonen, nämlich der namentlich im Versicherungsschein genannte Eigentümer des Fahrrads sowie alle Personen, denen er die Nutzung erlaubt hat.
Versicherungsschutz besteht nur für Privatpersonen.
Versichert ist die Person, die Eigentümer des Fahrrads ist, sofern sie im Versicherungsschein namentlich als versicherte Person genannt ist.
Versichert sind außerdem alle Personen, die vom Eigentümer zur Nutzung berechtigt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020