Wann zahlt die BD24 bei einer Fahrrad-Versicherung trotz Schaden nicht? Ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich verursachte Schäden, Folgen von Krieg oder inneren Unruhen, Teilnahmen an Radsportveranstaltungen, Downhill-Fahrten, Schäden durch Verlieren oder durch nicht berechtigte Nutzer sowie Fälle, in denen ein Dritter vertraglich einstehen muss. Auch arglistige Täuschung nach dem Versicherungsfall führt zur Leistungsfreiheit.
Soweit in einzelnen Leistungsbausteinen der Besonderen Bedingungen nicht ausdrücklich versichert, leistet die BD24 nicht für Schäden,
- die vorsätzlich herbeigeführt worden sind.
- wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bei Vertragsabschluss feststand.
- die durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung, sonstige Eingriffe von hoher Hand oder durch aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öffentlichen Ansammlung oder Kundgebung verursacht wurden.
- die bei der Teilnahme an (Rad)Sportveranstaltungen entstehen, einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit.
- in Verbindung mit Rückrufaktionen seitens des Herstellers sowie Serienschäden.
- die im Zuge einer Downhill-Fahrt entstehen.
- durch Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen.
- durch nicht berechtigte Nutzer.
- die im Zusammenhang mit Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch den Missbrauch von Alkohol, Drogen, Rausch- oder Betäubungsmitteln, Schlaftabletten oder sonstigen narkotischen Stoffen entstehen.
- für die ein Dritter vertraglich einstehen muss (zum Beispiel, wenn sich die versicherten Gegenstände in Fremdgewahrsam einer Werkstatt, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befinden) oder die während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen entstehen.
Die BD24 ist leistungsfrei, wenn die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles arglistig über Umstände zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind, oder wenn sie vorsätzlich oder arglistig unwahre Angaben macht. Dies gilt auch dann, wenn der BD24 hierdurch kein Nachteil entsteht. Bei Vorsatz bleibt die BD24 jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung gehabt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020