Welches Fahrrad und welches Zubehör sind beim Diebstahlschutz von BD24 in der Fahrradversicherung eigentlich mitversichert? Geschützt ist das in der Police angegebene Fahrrad samt fest verbundener Funktionsteile – und sogar zahlreiche lose Zubehör- und Gepäckstücke vom Anhänger bis zum Zelt, sofern sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet werden.
Versicherungsschutz besteht für das in der Versicherungspolice angegebene versicherte Fahrrad.
Versichert sind außerdem die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion dienenden Teile.
Das folgende lose mit dem Fahrrad verbundene Zubehör und Gepäck ist versichert, wenn es zusammen mit dem versicherten Fahrrad entwendet wird:
- Anhänger
- Beleuchtung
- Fahrradkompass
- Fahrradkorb
- Fahrradschloss
- Fahrradtasche
- Fahrradwimpel
- Helm
- Hygieneartikel
- Isomatte
- Kartenhalter
- Kartenmaterial
- Kilometerzähler
- Kindersitz
- Kleidung
- Klingel
- Kochgeschirr
- Luftmatratze
- Luftpumpe
- Reflektor
- Regenschutzplane
- Sattelkissen
- Schloss
- Schlafsack
- Schleppstange
- Spiegel
- Steckschutzblech
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Trinkflasche
- Werkzeug/Flickzeug
- Werkzeugtasche
- Zelt
Inhalte aus: Bedingungen Fahrradversicherung Fahrrad 2020