Was passiert, wenn eine versicherte Person die Voraussetzungen für ihre Krankentagegeld-Versicherung bei der HanseMerkur nicht mehr erfüllt oder berufsunfähig wird? Hier erfahren Sie, welche Anzeigepflicht dann gilt, wer beim Krankentagegeld überhaupt versicherbar ist und was geschieht, wenn Leistungen über das Ende des Vertrags hinaus gezahlt wurden.
Fällt eine im Tarif bestimmte Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit weg oder tritt bei einer versicherten Person die Berufsunfähigkeit ein, ist dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Erlangt der Versicherer von dem Eintritt dieses Ereignisses erst später Kenntnis, so sind beide Teile verpflichtet, die für die Zeit nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses empfangenen Leistungen einander zurück zu gewähren.
Nach allen Tarifen können Personen versichert werden, die ihren Beruf als Selbstständige ausüben und einkommensteuerpflichtig sind. Nach Tarifen mit einer Karenzzeit von 42 und mehr Tagen können außerdem solche Personen versichert werden, die als Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und lohnsteuerpflichtig sind.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026