Wer wissen möchte, bei welchem Gericht eine Klage rund um die Krankentagegeldversicherung der HanseMerkur einzureichen ist, findet hier klare Antworten: Es kommt darauf an, ob der Versicherungsnehmer oder der Versicherer verklagt wird und wo der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Hat er keinen Wohnsitz, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Klagen gegen den Versicherer können wahlweise erhoben werden:
- bei dem Gericht am Sitz des Versicherers oder
- bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers.
Das Gericht am Sitz des Versicherers ist zuständig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
- Der Versicherungsnehmer verlegt nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.
- Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026