Dürfen sich die Bedingungen beim Krankentagegeld der HanseMerkur nachträglich ändern? Ja – etwa bei dauerhaften Veränderungen im Gesundheitswesen, geprüft durch einen unabhängigen Treuhänder, oder wenn eine Klausel durch Gerichte oder Behörden für unwirksam erklärt wurde. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und ab wann solche Anpassungen wirksam werden.
Bei einer Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist, können die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen an die veränderten Verhältnisse angepasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Änderungen zur hinreichenden Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer erforderlich erscheinen. Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder die Voraussetzungen für die Änderungen überprüft und ihre Angemessenheit bestätigt haben. Die Änderungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
Wurde eine Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt, kann der Versicherer sie durch eine neue Regelung ersetzen. Dies ist möglich, wenn die neue Regelung zur Fortführung des Vertrags notwendig ist. Es ist außerdem möglich, wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde – auch unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei.
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
Inhalte aus: Bedingungen Krankentagegeldversicherung 2026